Dass nach dem Tod eines 18-Jährigen ein Alpincenter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird, ist ungewöhnlich. Der Fall wirft die Frage auf, wie weit Betreiber von Freizeitanlagen strafrechtlich für Sicherheitsmängel haften. Deshalb lohnt sich ein Blick auf den Originalbericht.
Quelle: Aftenposten